Finanzierung
Das Amt für Jugendarbeit fördert auch mit finanziellen Beiträgen Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit sowie innovative Projekte in der Jugendbildung und Jugendkulturarbeit. Hauptaufgabe der Jugendförderung ist es aber, die Vielfalt der Jugendorganisationen, Jugendgruppen, Jugenddienste und Jugendzentren in ihrem Bestand zu sichern bzw. quantitativ und qualitativ weiter zu entwickeln. Das Land will dazu beitragen, dass junge Menschen für ihre gesellschaftliche Mitverantwortung und ihr soziales Engagement gute Rahmenbedingungen haben. Grundlage ist das Landesgesetz 13/83 sowie das 1999 von der Südtiroler Landesregierung genehmigte „Programm zur Förderung der Jugendarbeit der deutschen und ladinischen Sprachgruppe.
Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen sind.
Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127:
Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen sind.
Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127: