Finanzen

Finanzen

Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 € zu veröffentlichen sind.

Verpflichtung für Vereine, ONLUS - Vereine, Stiftungen
Es gilt die Pflicht auf der Homepage oder auf digitalen Portalen:
  • Beiträge
  • Subventionen
  • entlohnte Aufträge
  • erhaltene ökonomische Zuwendungen jeglicher Art
zu veröffentlichen, welche:
  • Vereine
  • ONLUS - Vereine
  • Stiftungen.
von öffentlichen Institutionen im Vorjahreszeitraum erhalten haben, sofern es sich um einen Beitrag von über 10.000 € handelt. Die Veröffentlichung muss jeweils innerhalb 28.02 des auf den Erhalt folgenden Jahres erfolgen.

Beiträge 2023
Nëus Jëuni Gherdëina EO - Steuernummer 94009110217:


Beiträge Autonome Provinz Bozen - Ladinische Kultur und Ladinisches Schulamt - Jugendarbeit:
  • Laufende Ausgaben 2023: 143.251,77 €
  • Projekt JAWA 2023: 5.243,92 €
  • Projekt Offene Jugendarbeit: 7.499,50 €
  • Investitionen (neues Büro, Material): 16.135,67 €
  • Studienreise: 5.983,07 €
Gemeinde St. Ulrich:
  • Beitrag Laufende Ausgaben, Projekt JAWA und Projekt SAKL: 25.721,96  €
Gemeinde Wolkenstein:
  • Beitrag Laufende Ausgaben, Projekt JAWA und Projekt SAKL: 13.735,40 €
Familienagentur Provinz Bozen:
  • Projekt SAKL: 42.886,29  €