Transparenzpflicht bei öffentlichen Beiträgen
Laut Gesetz 124 vom 04.08.2017, Art. 1, Absatz 125 sind Vereine seit 01.01.2018 verpflichtet, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro (Summe) auf der Homepage oder auf digitalen Portalen zu veröffentlichen.
Der Jugenddienst Mittleres Etschtal KDS (Steuernummer 94006690211) hat seit 2017 folgende Beiträge erhalten:
Laut Gesetz 124 vom 04.08.2017, Art. 1, Absatz 125 sind Vereine seit 01.01.2018 verpflichtet, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro (Summe) auf der Homepage oder auf digitalen Portalen zu veröffentlichen.
Der Jugenddienst Mittleres Etschtal KDS (Steuernummer 94006690211) hat seit 2017 folgende Beiträge erhalten: