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Datenschutz

I. Daten des Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
 
  1. Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Jugenddienst Mittelvinschgau
Hauptstraße 131
39028 Schlanders (BZ)
Steuernummer: 93001480214
 
  1. Gesetzlicher Vertreter
Der Jugenddienst Mittelvinschgau (JDMV)wird durch den*die Präsident*in vertreten.
 
  1. Kontaktdaten
Tel: 0473 621236
E-Mail: mittelvinschgau@jugenddienst.it
ZEP: mittelvinschgau@pec.jugenddient.it
 
  1. Datenschutzbeauftragter
Der JDMV hat keine*n Datenschutzbeauftragte*n ernannt.
 
II. Zielsetzung des Jugenddienst Mittelvinschgau
 
  1. Vereinszweck
Beim Verein „Jugenddienst Mittelvinschgau EO“ handelt es sich um eine Organisation, welche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Dem Verein ist untersagt, direkt oder indirekt Gewinne, Verwaltungsüberschüsse sowie Rücklagen, Reserven oder Kapitalanteile voll oder auch nur teilweise zu verteilen. Das Fehlen von Gewinnabsichten beinhaltet gemäß Art. 8, Abs. 1 und 2 des GvD 117/2017 die Verwendung des Vermögens für die vom Vereinsstatut vorgesehenen Tätigkeiten und das Verbot der Verteilung von Gewinnen und Überschüssen.
Zweck des Vereins ist die Förderung der verbandlichen, offenen, mobilen, religiösen und nicht organisierten Jugendarbeit. Insbesondere obliegt dem "Jugenddienst Mittelvinschgau EO" die Wahrung und Vertretung der Interessen der Mitglieder.
Außerdem kann der Verein alle weiteren Maßnahmen treffen, die direkt oder indirekt für die Zielsetzung förderlich, nützlich und/oder notwendig sind.
 
  1. Erreichen des Zwecks
Der JDMV versucht, seinen statutarischen Zweck durch folgende Tätigkeiten zu erreichen:
 
  • Soziale und gesundheitliche Leistungen
  • Erziehung, Unterricht und berufliche Fortbildung
  • Organisation und Ausübung von kulturellen, künstlerischen oder Freizeitaktivitäten von sozialem Interesse, einschließlich Verlagstätigkeiten zur Förderung und Verbreitung der Kultur und Praxis der ehrenamtlichen Tätigkeit und Tätigkeiten von allgemeinem Interesse
  • außerschulische Bildung, die auf die Prävention von Schulabbruch, Schul- und Ausbildungserfolg, Prävention von Mobbing und Bekämpfung der Bildungsarmut abzielt
  • In der Umsetzung der Tätigkeiten von allgemeinem Interesse erfüllt der Jugenddienst Mittelvinschgau insbesondere folgende Aufgaben in den Pfarreien und Gemeinden des Einzugsgebietes
  • Förderung, Unterstützung und Begleitung der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips
  • Begleitung, Beratung, Befähigung und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen, hauptamtlich Tätigen und hauptberuflich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit.
  • mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen sowie Erwachsenenverbänden und Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zusammen zu arbeiten,
  • zu allen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit Informationen anzubieten,
  • neue Ideen und Impulse für die Kinder und Jugendarbeit zu entwickeln und umzusetzen,
  • die Anstellung, Verwaltung und Leitung hauptberuflicher pädagogischer Fachkräfte,
  • die Planung, Realisierung, Führung und Leitung von Einrichtungen und Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu zählen Jugendräume, Jugendtreffs, Jugendzentren, Selbstversorgerhäuser und ähnliche Einrichtungen.
  • Projektarbeit
  • Planung, Entwicklung und Durchführung von Projekten sowie Angeboten kultureller, freizeitorientiert, non formeller und informeller Bildung. Dazu zählen auch Angebote und Projekte in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und Dritter.
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • die Bereitstellung von Informationsunterlagen, verschiedener Materialien und Geräten.
 
Ausdrücklich ausgeschlossen sind parteipolitische Ziele und ideologische Manipulationen.
Zusätzlich werden sonstige Tätigkeiten im Sinne des Art. 6 des GvD 117/2017 ausgeübt, die sekundär und instrumentell zu den im allgemeinen Interesse ausgeübten Tätigkeiten sind. Der Vorstand entscheidet, welche sonstigen Tätigkeiten ausgeübt werden.
Jegliche Angebote stehen auch Nichtmitgliedern offen.
 
III Notwendigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
 
Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke muss der JDMV bestimmte personenbezogene Daten verarbeiten. Einige dieser Daten sind „notwendige“ Daten, d.h. ohne diese Daten kann der JDMV seine Tätigkeit nicht erbringen bzw. seinen Vereinszweck nicht erfüllen bzw. betreffen notwendige Daten jene Informationen, deren Verarbeitung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Grundsätzlich gelten folglich als notwendige Daten jene Daten, die gemäß Art. 6, Absatz 1, Buchstaben b) – e) erhoben werden, und zwar
  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der JDMV unterliegt;
  • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
 
Die Verarbeitung dieser Daten bedingt keine Einwilligung seitens der betroffenen Person. Allerdings müssen stets die Grundsätze von Art. 5 DSGVO gewahrt und eingehalten werden. Der JDMV bekräftigt, dass die Daten rechtmäßig, also auf Grundlage einer der vorgenannten Vorschriften, erhoben und rein zweckgebunden, sprich für die Erreichung des Vereinsstatutes, verarbeitet werden. Großes Augenmerk wird darauf gelegt, dass nur jene Daten verarbeitet werden, die für die Erfüllung des Vereinszweckes notwendig sind und, bei Wegfall der Notwendigkeit, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entsprechend gelöscht werden.
 
Für bestimmte Daten, insbesondere Daten betreffend private Telefonnummern und E-Mailadressen (Vorstände, Mitarbeiter*innen, Jugendliche und deren erziehungsberechtigten Personen) besteht häufig ein berechtigtes Interesse des JDMV, diese zu verarbeiten. Gemäß Art. 6, Absatz 1, Buchstabe f) DSGVO erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dann rechtmäßig (und auch ohne Einwilligung der betroffenen Person), sofern der JDMV ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung nachweisen kann. Dieses berechtigte Interesse muss für jede Datenkategorie gesondert nach- und ausgewiesen werden und entsprechend mit den Grundrechten der betroffenen Person abgewogen werden. Diese Abwägung erfolgt, im Lichte der Artikel 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta, im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, stets unter Wahrung der Prinzipien gemäß Art. 5 DSGVO. Das Interesse wird im Gesamtverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten weiter unten nachgewiesen.
 
Personenbezogene Daten, die für die Erreichung des vorgenannten Zweckes nicht notwendig sind, werden als „fakultative“ Daten bezeichnet und bedürfen in jedem Fall der Einwilligung der betroffenen Person für deren rechtmäßige Verarbeitung. In diesem Sinne verlangt Art. 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO die Einwilligung der betroffenen Person bzw., bei minderjährigen Personen, von deren Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen.
 
Besonderes Augenmerk ist auf die Verarbeitung von besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten zu legen, insbesondere, wenn diese minderjährigen Personen betreffen. Im Sinne von Art. 9 DSGVO ist in diesem Fall, auch bei einer Notwendigkeit der Erhebung dieser Daten (bspw. Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Reisen), stets die Einwilligung der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen notwendig.
 
Welche Daten notwendig, und welche fakultativ sind, werden unten detailliert je Personenkategorie identifiziert. Jedenfalls sind die betroffenen Personen, nach Maßgabe von Art. 13 DSGVO, und unbeschadet der Verarbeitung von notwendigen oder fakultativen Daten, über die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zu informieren. Dies geschieht im JDMV durch entsprechende Datenschutzinformationsblätter.
 
IV. Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
 
Der JDMV verarbeitet, je nach Personenkategorie, sowohl allgemeine als auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten. Neben der gründlichen Prüfung der Verarbeitung gemäß Art. 5 und 6 DSGVO gewährt der JDMV durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (siehe unten) den Schutz und die Vertraulichkeit der Daten, insbesondere der besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten.
 
V. Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
 
Die Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der Notwendigkeit der Verarbeitung und nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Sollten aus einer Verarbeitungstätigkeit Rechtsansprüche für oder gegen den JDMV bestehen, erstreckt sich die Verarbeitung, trotz etwaigem Wegfall des Verarbeitungszweckes, bis zur definitiven Regelung des Rechtsanspruches für oder gegen den JDMV.
 
VI Speicherung von Daten für Archivzwecke
 
Der JDMV ist eine gemeinnützige Organisation, deren Zweck insbesondere auch durch eine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit erreicht wird. Diese Sichtbarkeit wird mitunter auch durch das Begehen von besonderen Anlässen (Ehrungen, Jubiläen) verfolgt. Zudem werden, in bestimmten Abständen, auch Jahrbücher erstellt. Im Rahmen dieser besonderen Anlässe ist es ein Anliegen des JDMV, ehemalige*n Vorsitzende*n und Mitarbeiter*innen sowohl in den Jahrbüchern zu würdigen als auch zu diesen Feierlichkeiten einzuladen. Zu diesem Zweck möchte der JDMV die Namen und Nachnamen sowie die E-Mailadresse dieser Personen auch über die gesetzlich erlaubte Frist hinaus speichern. Hiervon unbeschadet bleibt selbstredend das Recht der betroffenen Person, dass ihre Daten gänzlich gelöscht werden.
 
VII. Weitergabe der Daten
 
Bestimmte personenbezogene Daten müssen dritten Personen, d.h. Personen außerhalb des Vereins weitergegeben werden. Dies sind zum einen bestimmte Daten, die von Gesetzes wegen an öffentliche Behörden (Provinz, Agentur für Einnahmen) übermittelt werden müssen, zum anderen bestimmte Daten, die für die Teilnahme an Kursen, Schulungen u. Ä. an die jeweiligen Organisatoren sowie ggf. an Beherbergungsbetriebe weitergeleitet werden müssen. Ebenso müssen für den Abschluss der Versicherungspolizze bestimmte Daten an den Versicherungsmittler bzw. an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden, um die Versicherungsdeckung zu erlangen. Die Weiterleitung erfolgt dabei stets unter Berücksichtigung der Art. 5 und 6 DSGVO. Über die Weiterleitung / Veröffentlichung wird die betroffene Person im entsprechenden Datenschutzinformationsblatt in Kenntnis gesetzt.
 
VIII Auftragsverarbeiter*in
 
Gemäß Art. 4, Nr. 8 DSGVO ist ein Auftragsverarbeiter*in „eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet”. So bedient sich der JDMV externer Dienstleister*innen in der Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten. Mit den Auftragsverarbeiter*innen wurde ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen.
Die Auftragsverarbeiter*innen von JDMV sind:
 
  1. Lohnbuchhaltung
Der JDMV verarbeitet die Löhne der Mitarbeiter*innen nicht selbst, sondern bedient sich für die Erstellung der notwendigen Dokumente eines externen Dienstleisters.
HDS, Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, 39100 Bozen, Mitterweg 5, Steuernummer 80011390210, Mehrwertsteuernummer 01672360219, Tel. +39 0471 310 311, Fax +39 0471 310 400, E-Mail info@hds-bz.it.
 
  1. Hosting der Webseite
Der JDMV verfügt über die Webseite https://www.jugenddienst.it/de/jugenddienste/jugenddienst-mittelvinschgau-901.html. Diese Webseite wurde über die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD) erstellt, welche wiederum die Webseite vom Unternehmen Teamblau GmbH hostet.
teamBlau GmbH, Brennerstraße 16B, 39100 Bozen (BZ), Steuernummer und Mehrwertsteuernummer IT01720930211, Tel. +39-0471061616, E-Mail: info@teamblau.com
 
IX. Gemeinsame Verantwortlichkeiten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten - joint controllership
 
Bestimmte Projekte veranstaltet der JDMV nicht alleine, sondern in Kooperation mit anderen Vereinen und/oder öffentlichen Einrichtungen. Im Sinne und nach Maßgabe von Art. 26 DSGVO liegt in diesen Fallkonstellationen eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. In diesem Fall legen alle beteiligten Vereine/öffentliche Einrichtungen gemeinsam die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung fest. Die Zuteilung der Verantwortlichkeiten wird in einem speziellen Vertrag (joint controllership agreement) festgelegt.