Job-Info Praktika

Sommerpraktika: Orientierungs- und Ausbildungspraktikum

WAS IST DAS?
Eine Möglichkeit Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Im Vordergrund steht die Ausbildung/Orientierung und nicht die Arbeitsleistung. Es entsteht KEIN Arbeitsverhältnis.
WER?
Schüler*innen und Universitätsstudent*innen (bis 12 Monate nach Abschluss)
Mindestalter: 15 Jahren
WANN?
  • Schüler*innen: vom 01.06. – 30.09.
  • Universitätsstudenten: ganzjährlich
Insgesamt nicht mehr als 10 Monate Praktikum
 
WIE LANGE?
Minimum: 2 Wochen
Maximum:
  • Schüler*innen: 3 Monate (auf begründeten Antrag des Betriebs auch 4 Monate)
  • Universitätsstudent*innen: 6 Monate (auf begründeten Antrag des Betriebs auch 10 Monate)
GELD?
Keine Entlohnung, sondern Taschengeld (aber KEINE Verpflichtung Taschengeld zu bezahlen)
Die Höhe des etwaigen Taschengeldes wird mit dem Betrieb vereinbart (sollte min. € 300,00 brutto betragen; empfohlen werden € 600,00 brutto)
Bei Abwesenheit oder Krankheit kann Taschengeld im Verhältnis zur effektiven Arbeitszeit gekürzt werden
Keine Einzahlung der Sozialbeiträge
ARBEITSZEITEN
siehe ALLGEMEIN
ESSEN?
Ob das Mittagessen übernommen wird/Zugang zur Mensa möglich ist, bzw. eine Transportmöglichkeit zum Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist mit dem Betrieb zu vereinbaren und im Praktikumsabkommen ausdrücklich anzuführen
BESONDERHEITEN
Betrieb und Abteilung Arbeit ernennt Tutor*in (Ansprechperson für Praktikant*in)
Betrieb versichert Praktikant*innen bei INAIL (Unfall) und Haftpflichtversicherung
Bei Minderjährigen muss Erziehungsberechtigte unterschreiben
WIE WIRD’S GEMACHT?
Betrieb reicht Antrag über ProPraktika-Portal ein
Dauer der Bearbeitung des Antrages ca. 10 Arbeitstagen
Meldepflicht mittels ProNotel2 nur falls abgeschlossenere Studientitel und die Ausbildung nach dem Praktikum NICHT fortgesetzt wird
MEHR INFOS

Sommerarbeitsverträge für Jugendliche durch Sektorenabkommen

WAS IST DAS?
Das sind befristete Arbeitsverträge für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und die in der Schule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Arbeitswelt umsetzen möchten. Anders als bei einem Praktikum haben die Jugendlichen, die einen solchen Vertag abschließen, Anrecht auf eine (verminderte) Entlohnung. Es entsteht ein Arbeitsverhältnis und die Arbeitsleistung steht im Vordergrund.
WER?
Mindestalter: 16 Jahren
WO?
In Betrieben, die einer Vereinigungen angehören, die das jeweilige Sektorenabkommen mitunterzeichnet haben.
WANN?
In den Sommerferien
WIE LANGE?
Minimum: 6 Wochen
Maximum: 18 Wochen
GELD?
Verminderte Entlohnung laut Kollektivvertrag
Einzahlung der Sozialbeiträge
ARBEITSZEITEN
siehe ALLGEMEIN
BESONDERHEITEN
INAIL Versicherung (gegen Arbeitsunfall) übernimmt Betrieb
Bei Minderjährigen muss Erziehungsberechtigte unterschreiben
QUELLEN
Provinz Bozen – Abteilung Arbeit

Schulpraktikum

WAS IST DAS?
Das Schulpraktikum dient der Berufsorientierung und zur Vertiefung des „theoretischen Fachwissens“. Es entsteht KEIN Arbeitsverhältnis.
WER?
Schüler*innen zwischen 15 und 18 Jahren
WANN?
Während der regulären Unterrichtszeit, von September bis Juni
WIE LANGE?
Minimum: 1 Wochen
GELD?
Keine Entlohnung oder Taschengeld, da es eine schulische Veranstaltung ist
ARBEITSZEITEN
siehe ALLGEMEIN
ESSEN?
üblicherweise Mensagutschein € 5,00/Tag
BESONDERHEITEN
Betrieb und Schule ernennen Tutor*in (Ansprechperson für Praktikant*in)
Praktikant*innen ist über Schule unfallversichert
Die Eltern wird angeraten eine Haftpflichtversicherung für ihre Kinder abzuschließen
Bei Minderjährigen muss Erziehungsberechtigte unterschreiben
QUELLEN
Nationales Register Bildungswege: Schule-Arbeitswelt (Portal der Handelskammer): https://scuolalavoro.registroimprese.it/rasl/home