Die Beiträge
Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 € zu veröffentlichen sind.
Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127:
Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127:
Die Finanzierung
Die Finanzierung der Tätigkeit des Jugenddienstes Naturns setzt sich aus den Beiträgen der politischen Mitgliedsgemeinden (ca. 35 %) mittels einer Pro Kopf Quote, Beiträgen der Mitgliedspfarreien (ca.15 %) mittels einer Pro Kopf Quote, sowie durch den Beitrag des Amtes für Jugendarbeit (ca. 50 %) zusammen. Die Zahlen sind ohne Gewähr und mit Vorbehalt zu betrachten.