Finanzen

Die Beiträge

Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 € zu veröffentlichen sind. 

Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127:
Im Jahr 2023 erhaltene öffentliche Beiträge
Im Jahr 2022 erhaltene öffentliche Beiträge
Im Jahr 2021 erhaltene öffentliche Beiträge
Im Jahr 2020 erhaltene öffentliche Beiträge
Im Jahr 2019 erhaltene öffentliche Beiträge
Im Jahr 2018 erhaltene öffentliche Beiträge

Die Finanzierung

Die Finanzierung der Tätigkeit des Jugenddienstes Naturns setzt sich aus den Beiträgen der politischen Mitgliedsgemeinden (ca. 35 %) mittels einer Pro Kopf Quote, Beiträgen der Mitgliedspfarreien (ca.15 %) mittels einer Pro Kopf Quote, sowie durch den Beitrag des Amtes für Jugendarbeit (ca. 50 %) zusammen. Die Zahlen sind ohne Gewähr und mit Vorbehalt zu betrachten.