Job-Info Allgemein

Arbeitszeiten
Für Minderjährige (zwischen 15 und 18 Jahren) gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz
Unter 16 Jahren:
  • max 35 h/Woche und max 7 h/Tag
 
Zwischen 16 und 18 Jahren:
  • max 40 h/Woche und max 8 h/Tag
 
Ab 18 Jahren:
  • 40 h/Woche , max. 48 h/Woche inkl. Überstunden
Ruhepausen
Minderjährige:
  • nach 4,5 h Pause von min. 0,5 h
  • 2 Ruhetage in der Woche, wenn möglich zusammenhängend (1 Ruhetag muss der Sonntag sein, AUSSER Bereiche Tourismus, Sport, Kunst, Schauspielwesen)
Probezeit
Die Probezeit wird zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart, in der Regel 4-6 Wochen, aber nicht länger als vom jeweiligen Kollektivvertrag erlaubt. In der Probezeit kann sowohl Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in den Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos auflösen. Die Dauer der Probezeit ist schriftlich festzulegen.
Vorteil eines Arbeitsvertrages bzw. angemeldet zu sein
  • angemessene Entlohnung und Sozialversicherung
  • Schutz der Rechte des Arbeitnehmers
  • angemessene Rente
  • Entlohnung bei Krankheit oder Arbeitsunfall
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitssicherheitsbestimmungen und Gesundheitsschutz

Abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
  • Abfertigung
  • Arbeitslosenunterstützung bei Entlassung
  • bezahlte Freistellungen für Bildung usw.
  • Entlohnung im Urlaub
  • Mutterschutz
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Mitbestimmung im Betrieb