Arbeitszeiten
Für Minderjährige (zwischen 15 und 18 Jahren) gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz
Unter 16 Jahren:
Zwischen 16 und 18 Jahren:
Ab 18 Jahren:
Unter 16 Jahren:
- max 35 h/Woche und max 7 h/Tag
Zwischen 16 und 18 Jahren:
- max 40 h/Woche und max 8 h/Tag
Ab 18 Jahren:
- 40 h/Woche , max. 48 h/Woche inkl. Überstunden
Ruhepausen
Minderjährige:
- nach 4,5 h Pause von min. 0,5 h
- 2 Ruhetage in der Woche, wenn möglich zusammenhängend (1 Ruhetag muss der Sonntag sein, AUSSER Bereiche Tourismus, Sport, Kunst, Schauspielwesen)
Probezeit
Die Probezeit wird zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart, in der Regel 4-6 Wochen, aber nicht länger als vom jeweiligen Kollektivvertrag erlaubt. In der Probezeit kann sowohl Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in den Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos auflösen. Die Dauer der Probezeit ist schriftlich festzulegen.
Vorteil eines Arbeitsvertrages bzw. angemeldet zu sein
- angemessene Entlohnung und Sozialversicherung
- Schutz der Rechte des Arbeitnehmers
- angemessene Rente
- Entlohnung bei Krankheit oder Arbeitsunfall
- Kündigungsschutz
- Arbeitssicherheitsbestimmungen und Gesundheitsschutz
Abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
- Abfertigung
- Arbeitslosenunterstützung bei Entlassung
- bezahlte Freistellungen für Bildung usw.
- Entlohnung im Urlaub
- Mutterschutz
- Fortbildungsmaßnahmen
- Mitbestimmung im Betrieb
Mehr Infos
Arbeitsvermittlungszentrum
Bozen: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=744
Neumarkt: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=746
Meran: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=748
Schlanders: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=750
Sterzing: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=752
Bruneck: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=754
Bozen: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=744
Neumarkt: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=746
Meran: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=748
Schlanders: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=750
Sterzing: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=752
Bruneck: http://www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=754
Quellen
Angebote für Jugendliche auf Arbeitssuche: http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/jugendgarantie.asp
Jugendarbeitsschutzgesetz Gesetz Nr. 977/1967: http://www.ilo.org/dyn/travail/docs/2336/legge171067_n977.pdf
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer - Guideline AFIIPL: http://www.iflow.it/afi-ipl/guidline-de/download/A279/Giudeline%20Rechte%20&%20Pflichten%20der%20Arbeitnehmer.pdf
Jugendarbeitsschutzgesetz Gesetz Nr. 977/1967: http://www.ilo.org/dyn/travail/docs/2336/legge171067_n977.pdf
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer - Guideline AFIIPL: http://www.iflow.it/afi-ipl/guidline-de/download/A279/Giudeline%20Rechte%20&%20Pflichten%20der%20Arbeitnehmer.pdf