Finanzierung/Beiträge
Die Tätigkeit des Jugenddienstes wird wie folgt finanziert:
- Landesbeiträge
- Beiträge der Gemeinden
- Mitgliedsbeiträge der Pfarreien
- Spenden
Laut Gesetz 124 vom 04.08.2017, Art. 1, Absatz 125 werden die
erhaltenen öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und
sonstige Zuwendungen über 10.000,00 Euro auf der eigenen Homepage
veröffentlicht.
Genauere Details dazu unter Transparenz.
- Landesbeiträge
- Beiträge der Gemeinden
- Mitgliedsbeiträge der Pfarreien
- Spenden
Laut Gesetz 124 vom 04.08.2017, Art. 1, Absatz 125 werden die
erhaltenen öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und
sonstige Zuwendungen über 10.000,00 Euro auf der eigenen Homepage
veröffentlicht.
Genauere Details dazu unter Transparenz.